§ 1 Geltungsbereich und Änderungen der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der EHLER MEDIA UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „EHLER MEDIA“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, EHLER MEDIA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) EHLER MEDIA behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen, technischer Entwicklungen oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen, die wesentliche Vertragspflichten, den Leistungsumfang oder die Vergütung betreffen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Über Änderungen wird der Kunde per E-Mail in Textform informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 28 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. EHLER MEDIA weist in der Änderungsmitteilung gesondert auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB fort; EHLER MEDIA ist in diesem Fall berechtigt, laufende Verträge ordentlich zu kündigen.
(4) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, insbesondere im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in gesonderten Verträgen (z. B. Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung, Service-Level-Vereinbarungen), haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Angebote von EHLER MEDIA sind freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt ausschließlich durch eine Auftragsbestätigung von EHLER MEDIA in Textform oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande. Die bloße Annahme eines Angebots durch den Kunden reicht für den Vertragsschluss nicht aus.
(2) Der Leistungsumfang umfasst die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen in den Bereichen Digitalisierung, IT-Infrastruktur, E-Commerce, Prozessoptimierung, Webentwicklung sowie den Handel mit Hard- und Software.
(3) EHLER MEDIA erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik.
(4) EHLER MEDIA erbringt ausdrücklich keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung von Arbeitsergebnissen obliegt allein dem Kunden.
(5) Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, prüft EHLER MEDIA diese und teilt dem Kunden die Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine in Textform mit. Die Umsetzung erfolgt erst nach Freigabe durch den Kunden in Textform. Der hierdurch entstehende Mehraufwand wird gesondert vergütet.
§ 3 Mitwirkungspflichten und rechtliche Verantwortung
(1) Der Kunde unterstützt EHLER MEDIA bei der Leistungserbringung, indem er alle notwendigen Informationen, Zugänge und Daten rechtzeitig zur Verfügung stellt. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde; sie setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.
(2) Stellt der Kunde Materialien zur Verfügung, sichert er zu, dass er zu deren Nutzung berechtigt ist und diese keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt EHLER MEDIA von Ansprüchen Dritter, die auf einer von ihm zu vertretenden Rechtsverletzung beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei.
(3) Gewährt der Kunde EHLER MEDIA administrative Zugänge zu seinen IT-Systemen oder Portalen, ist der Kunde verpflichtet, diese nach Abschluss der Arbeiten eigenverantwortlich wieder zu entziehen.
§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Ist kein ausdrücklicher Preis festgelegt, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Standard-Stundensätze von EHLER MEDIA. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Reisekosten und Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet.
(2) EHLER MEDIA ist berechtigt, erbrachte Teilleistungen auch vor der Gesamtfertigstellung eines Projekts abzurechnen.
(3) Bei Verträgen über fortlaufende Leistungen ist EHLER MEDIA berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen in Textform anzupassen. Die Erhöhung darf innerhalb von zwölf Monaten insgesamt höchstens 10 % betragen. Im Fall einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens kündigen. EHLER MEDIA weist in der Ankündigung auf dieses Kündigungsrecht hin.
(4) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ausschließlich per Überweisung auf das von EHLER MEDIA benannte Bankkonto zu leisten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
(5) Rechnungseinwände sind spätestens 28 Tage nach Eingang in Textform mitzuteilen, andernfalls gilt die Rechnung als akzeptiert. EHLER MEDIA weist auf jeder Rechnung auf diese Folge hin.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
§ 5 Lieferung und Eigentumsvorbehalt
(1) Lieferungen von Hardware erfolgen ab Sitz von EHLER MEDIA. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versandt, geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch und Kosten des Kunden abgeschlossen.
(2) Software wird, soweit nicht anders vereinbart, per Download oder durch Bereitstellung von Lizenzschlüsseln geliefert. Die Gefahr geht mit der Bereitstellung über. Es gelten die Lizenzbedingungen des Herstellers (§ 7 Abs. 3).
(3) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Wird EHLER MEDIA trotz rechtzeitigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags selbst nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, ist EHLER MEDIA zum Rücktritt berechtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(5) Ist der Kunde Kaufmann, gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Zusteller und EHLER MEDIA anzuzeigen.
(6) Bei dem Verkauf von Hard- oder Software verbleiben die gelieferten Waren bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum von EHLER MEDIA. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt EHLER MEDIA bereits jetzt die hieraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde EHLER MEDIA unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 Abnahme, Prüfpflichten und Gewährleistung
(1) Ist eine Leistung als Werkvertrag einzustufen, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. EHLER MEDIA zeigt die Fertigstellung in Textform an. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde das Werk produktiv nutzt oder nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige wesentliche Mängel in Textform rügt. EHLER MEDIA weist in der Fertigstellungsanzeige auf diese Folge hin. Teilabnahmen in sich abgeschlossener Leistungsteile sind zulässig.
(2) Laufende Support-, Wartungs- und Betreuungsleistungen haben dienstvertraglichen Charakter und unterliegen nicht der formellen Abnahmepflicht.
(3) Unabhängig von der Rechtsnatur der Leistung ist der Kunde verpflichtet, Arbeitsergebnisse, Zwischenstände und durchgeführte Anpassungen nach Übergabe bzw. Mitteilung der Erledigung zeitnah zu prüfen und Einwände innerhalb von 14 Tagen in Textform mitzuteilen. Mehraufwand, der durch verspätet mitgeteilte, bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare Einwände entsteht (z. B. Rückbau bereits darauf aufbauender Arbeiten), wird nach Aufwand vergütet.
(4) Bei Mängeln von Werkleistungen und gelieferter Ware leistet EHLER MEDIA nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung bzw. Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 9.
(5) Kein Mangel liegt vor bei unerheblichen Abweichungen sowie bei Fehlern, die auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäße Bedienung, nicht von EHLER MEDIA freigegebene Fremdsoftware oder nach Abnahme erfolgte Aktualisierungen von Drittsoftware (z. B. Browser, Betriebssysteme, Plugins, Schnittstellen) zurückzuführen sind.
(6) Mängel sind in Textform und nachvollziehbar zu beschreiben, soweit möglich unter Angabe der Schritte zur Reproduktion.
(7) Stellt sich eine Mängelrüge als unberechtigt heraus und hätte der Kunde dies bei zumutbarer Prüfung erkennen können, ist EHLER MEDIA berechtigt, den entstandenen Aufwand nach Aufwand zu berechnen.
§ 7 Urheberrechte, Nutzungsrechte und Lizenzen
(1) Der Kunde erhält, sofern nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen. Dieses Recht geht erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
(2) EHLER MEDIA ist nicht verpflichtet, dem Kunden Quellcodes, Entwicklungsdokumentationen oder offene Projektdateien herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Richtet EHLER MEDIA für den Kunden Standardsoftware, Open-Source-Software, ERP-Systeme, Cloud-/SaaS-Lösungen oder andere Software-Lösungen ein, lizenziert EHLER MEDIA diese im Regelfall nicht selbst. Es gelten stets die jeweiligen Lizenz- oder Open-Source-Bedingungen der Dritthersteller. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Lizenzbedingungen sowie für den fortlaufenden Erwerb der notwendigen Lizenzen selbst verantwortlich.
(4) Setzt EHLER MEDIA bei der Erstellung von Arbeitsergebnissen KI-gestützte Werkzeuge ein, räumt EHLER MEDIA Rechte an den damit erzeugten Bestandteilen nur in dem Umfang ein, in dem sie EHLER MEDIA selbst zustehen. Ein urheberrechtlicher Schutz rein KI-generierter Bestandteile kann nicht zugesichert werden.
§ 8 Hosting, Domains und IT-Dienste
(1) Sofern EHLER MEDIA Hosting-Leistungen oder Domains über Drittanbieter vermittelt, kommt der Registrierungsvertrag für Domains direkt zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle zustande.
(2) Der Kunde ist für alle Inhalte auf den bereitgestellten Servern verantwortlich. Besteht der begründete Verdacht rechtswidriger Inhalte oder missbräuchlicher Nutzung, ist EHLER MEDIA berechtigt, die betroffenen Systeme vorübergehend und im erforderlichen Umfang zu sperren. Soweit zumutbar, wird der Kunde vorab, andernfalls unverzüglich nachträglich informiert.
§ 9 Haftung, Datenverlust und Verjährung
(1) EHLER MEDIA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang übernommener Garantien sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EHLER MEDIA nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Die Pflicht zur Datensicherung liegt beim Kunden, soweit EHLER MEDIA diese nicht ausdrücklich als Leistung übernommen hat.
(4) Für Leistungen von Drittanbietern, die der Kunde selbst beauftragt oder die EHLER MEDIA lediglich vermittelt (z. B. Domainregistrierungen nach § 8 Abs. 1), übernimmt EHLER MEDIA keine Haftung.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von EHLER MEDIA.
(6) Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung oder Schadensersatz verjähren innerhalb eines Jahres nach Abnahme bzw. Leistungserbringung. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatz 1.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Laufzeiten und Kündigungsfristen für fortlaufende Leistungen ergeben sich primär aus dem jeweiligen Angebot und/oder Vertrag. Ist dort nichts Abweichendes geregelt, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Vertragsende stellt EHLER MEDIA dem Kunden auf dessen Wunsch die bei EHLER MEDIA gespeicherten Daten und Inhalte des Kunden in dem vorhandenen Format kostenfrei bereit, sofern der Kunde dies innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende in Textform verlangt. Darüber hinausgehende Leistungen, insbesondere die Aufbereitung, Konvertierung oder Migration von Daten zu einem anderen Anbieter, werden nach Aufwand vergütet.
(4) EHLER MEDIA ist berechtigt, die Daten des Kunden 60 Tage nach Vertragsende zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(5) Bei Domains stellt EHLER MEDIA auf Anforderung unverzüglich die für einen Anbieterwechsel erforderlichen Informationen (z. B. AuthCode) bereit.
§ 11 Geheimhaltung
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen von der jeweils anderen Partei im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden, geheim zu halten und nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden. Vertraulich sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den Umständen als vertraulich erkennbar sind, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, Kundendaten, Preise sowie Quellcodes der offenlegenden Partei.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder werden, der empfangenden Partei bereits bekannt waren, von ihr unabhängig entwickelt oder von Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
(3) Eine Weitergabe an Mitarbeiter, Subunternehmer und Berater ist zulässig, soweit diese die Informationen zur Vertragsdurchführung benötigen und einer gleichwertigen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
(4) Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und drei Jahre darüber hinaus, für Geschäftsgeheimnisse so lange, wie sie als solche geschützt sind.
(5) Auf Verlangen sind vertrauliche Informationen nach Vertragsende zurückzugeben oder zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Routinemäßige Datensicherungen sind hiervon ausgenommen.
(6) Die Geheimhaltungspflicht und die Einräumung von Nutzungsrechten nach § 7 schränken EHLER MEDIA nicht darin ein, allgemeines Know-how, Erfahrungen, Methoden und Konzepte sowie nicht kundenspezifische Softwarekomponenten, Module, Bibliotheken und Werkzeuge, die bei der Leistungserbringung entstehen oder verwendet werden, auch für andere Kunden zu nutzen. Ausgenommen sind vertrauliche Informationen des Kunden sowie kundenspezifische Inhalte wie Texte, Bilder, Corporate Design und Daten des Kunden. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden ausdrücklich ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
§ 12 Referenzen und Werbung
(1) EHLER MEDIA ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Kunden unter Nennung des Firmennamens auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Angeboten und Präsentationen als Referenz zu benennen.
(2) EHLER MEDIA ist berechtigt, die für den Kunden entwickelten Arbeitsergebnisse, insbesondere Websites, Online-Shops und Softwareanwendungen, in Form von Screenshots, Verlinkungen und kurzen Projektbeschreibungen zu Werbezwecken darzustellen. Vertrauliche Informationen, Quellcodes und personenbezogene Daten werden dabei nicht offengelegt.
(3) Darüber hinausgehende Darstellungen, etwa ausführliche Fallstudien mit Kennzahlen oder Zitate des Kunden, erfolgen nur mit dessen Zustimmung.
(4) Der Kunde kann der Nutzung nach den Absätzen 1, 2 und 4 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des zugrundeliegenden Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Flensburg. EHLER MEDIA ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.